Das Förderprogramm Elektromobilität wird zum 1. Januar 2023 stärker auf Klimaschutz ausgerichtet. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Förderung für Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid Antrieb und es gelten neue reduzierte Fördersätze.
Ab dem 01. Januar 2023
- können für Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderanträge mehr gestellt werden,
- gelten neue reduzierte Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge,
- wird die Mindesthaltedauer auf 12 Monate bis 24 Monate angehoben,
- und es entfällt die bisherige Einschränkung, dass junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter gefördert werden können.
In 2023 folgen weitere Anpassungen:
- Ab dem 1. September 2023 können ausschließlich Privatpersonen Förderanträge stellen.
- Ab dem 1. Januar 2024 wird u. a. der maximale Nettolistenpreis, bis zu dem Fahrzeuge förderfähig sind, auf 45.000 Euro abgesenkt und die Fördersätze vereinfacht.
Alle Anträge zur Förderung Ihres Elektrofahrzeuges finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Gut zu wissen:
- Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.
- Fehlende Unterlagen können elektronisch über das Nachweisportal eingereicht werden.
- Eine Übermittlung von Dokumenten per E-Mail ist nicht möglich.
Tipp: Reichen Sie alle erforderlichen Dokumente mit dem Antrag ein. So können Sie längere Bearbeitungszeiten vermeiden!